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Gesetz zur Änderung von Vorschriften über die außergerichtliche Streitbeilegung in Verbrauchersachen

Mit dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz vom 19. Februar 2016 (BGBl. I S. 254, 1039 – VSBG) wurden erstmalig die Rahmenbedingungen dafür geschaffen, dass sich Verbraucher bei Streitigkeiten mit Unternehmern stets an eine Schlichtungsstelle wenden können, die bestimmten Qualitätsanforderungen genügt.

Das VSBG ist im Wesentlichen am 1. April 2016 in Kraft getreten. Seitdem haben sich die Anzahl der Verbraucherschlichtungsstellen und die Anzahl der Streitbeilegungsverfahren stetig erhöht. Gerade vor dem Hintergrund der zum 1. November 2018 eingeführten Musterfeststellungsklage ist eine weitere Zunahme von Verfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen zu erwarten. Denn der zur Eintragung in das Musterfeststellungsklagenregister angemeldete Verbraucher muss im Anschluss an eine erfolgreiche und rechtskräftig abgeschlossene Musterfeststellungsklage seinen Anspruch noch der Höhe nach bestimmen und, wenn er sich nicht mit dem Unternehmer einigt, den Anspruch gegebenenfalls individuell durchsetzen. Hierbei bietet insbesondere die Verbraucherschlichtung für den Verbraucher eine im Vergleich zum Klageweg vor den ordentlichen Gerichten kostengünstige, schnelle und ressourcenschonende Alternative.

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