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Gesetz zur Stärkung der Verfahrensrechte von Beschuldigten im Jugendstrafverfahren

Mit der Richtlinie (EU) 2016/800 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 11. Mai 2016 über Verfahrensgarantien in Strafverfahren für Kinder, die Verdächtige oder beschuldigte Personen in Strafverfahren sind (ABl. L 132 vom 21.5.2016, S. 1), liegt eine weitere Maßnahme zur Verwirklichung des Fahrplans zur Stärkung der Verfahrensrechte von Verdächtigen oder Beschuldigten in Strafverfahren vor, den der Rat der Europäischen Union am 30. November 2009 angenommen hat.

Die Bundesrepublik Deutschland hat sich stets für die Schaffung dieser gemeinsamen Mindeststandards innerhalb der Europäischen Union eingesetzt. Die Umsetzung der Richtlinie soll mit dem vorliegenden Entwurf insbesondere durch Änderungen im Jugendgerichtsgesetz (JGG) und punktuell in der Strafprozessordnung (StPO), dem Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG) und dem Gerichtskostengesetz (GKG) erfolgen.

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