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Gesetz zur Änderung des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes

Die Vergütungssätze des Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetzes (JVEG) für Sachverständige sowie für Sprachmittlerinnen und Sprachmittler sind zuletzt am 1. August 2013 an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst worden. Der Gesetzentwurf sieht nunmehr eine erneute Anpassung vor. Die vorgeschlagenen Vergütungssätze beruhen im Wesentlichen auf den Ergebnissen einer im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz durchgeführten Marktanalyse. Daneben werden verschiedene Gesetzesänderungen vorgeschlagen, die dazu beitragen sollen, das Abrechnungsverfahren zu vereinfachen und zu beschleunigen.

Des Weiteren sollen auch die Entschädigungen für ehrenamtliche Richterinnen und Richter sowie für Zeuginnen und Zeugen an die wirtschaftliche Entwicklung angepasst werden.

Die Vorschläge des Referentenentwurfs sind in den Regierungsentwurf des Kostenrechtsänderungsgesetzes 2021 eingearbeitet worden.

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