Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft und zur Änderung weiterer Vorschriften
Der Entwurf dient der Durchführung der Verordnung (EU) 2017/1939 des Rates vom 12. Oktober 2017 zur Durchführung einer Verstärkten Zusammenarbeit zur Errichtung der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA) (ABl. L 283 vom 31.10.2017, S. 1 – EUStA-Verordnung). Die EUStA-Verordnung ist in der Bundesrepublik Deutschland unmittelbar anzuwenden. Um die Verpflichtungen aus der EUStA-Verordnung vollständig und bundeseinheitlich zu erfüllen, bedarf es aber zusätzlich einiger Durchführungsbestimmungen, die mit dem Referentenentwurf vorgelegt werden. Der Entwurf sieht neben einem neuen Stammgesetz (Europäische Staatsanwaltschaft Gesetz – EUStAG) einzelne Ergänzungen des Gerichtsverfassungsgesetzes und der Strafprozessordnung vor.