Gesetz zum Vorschlag für eine Verordnung des Rates zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union
Die Europäische Kommission hat am 23. Februar 2017 einen Vorschlag für eine Verordnung des Rates auf Grundlage von Artikel 352 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union (AEUV) zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union vorgelegt (KOM(2017) 87 final). Gemäß der Verordnung (EU) Nr. 216/2013 des Rates vom 7. März 2013 über die elektronische Veröffentlichung des Amtsblatts der Europäischen Union (ABl. L Nr. 69 vom 13.03.2013, S. 1), wird das Amtsblatt ausschließlich elektronisch veröffentlicht und, um Echtheit, Unverfälschtheit und Unveränderlichkeit zu gewährleisten, momentan mit einer fortgeschrittenen elektronischen Signatur, die gemäß der Richtlinie 1999/93/EG auf einem qualifizierten Zertifikat beruht und von einer sicheren Signaturerstellungseinheit erstellt wurde, versehen.