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Reform des Wohnungseigentumsrecht

Die Justizministerinnen und Justizminister haben auf der Frühjahrskonferenz am 6. und 7. Juni 2018 auf der Wartburg beschlossen, eine länderoffene Arbeitsgruppe mit dem Ziel einzurichten, das Wohnungseigentumsrecht zu reformieren. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird gemeinsam mit dem Bayerischen Staatsministerium der Justiz den Vorsitz der Arbeitsgruppe übernehmen. Ziel ist es zunächst, den Reformbedarf des WEG praxisnah und ergebnisoffen zu ermitteln. Im Rahmen der Arbeitsgruppe sollen die als reformbedürftig angesehenen Punkte sodann erörtert und gegebenenfalls einer Regelung zugeführt werden.

Zur Vorbereitung der Arbeiten hat das BMJV einen Diskussionsentwurf zu einem „Gesetz zur Förderung von Barrierefreiheit und Elektromobilität im Miet- und Wohnungseigentumsrecht" erarbeitet. Das Bayerische Staatsministerium der Justiz hat ebenfalls einen Diskussionsentwurf für ein "Gesetz für zukunftsfähiges Wohnen im Wohneigentum" erarbeitet. Beide Entwürfe können hier eingesehen werden.

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