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Gesetz zur Umsetzung des Gesetzes zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts

Das Gesetz zur Einführung des Rechts auf Eheschließung für Personen gleichen Geschlechts (Eheöffnungsgesetz) ist am 1. Oktober 2017 in Kraft getreten. Mit dem Gesetz wird die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet. Gleichgeschlechtliche Paare können seither keine Lebenspartnerschaften mehr begründen, sie können jedoch eine bereits bestehende Lebenspartnerschaft in eine Ehe umwandeln.

Diese gesetzlichen Neuregelungen bedürfen konzeptioneller Angleichungen im Ehe- und Lebenspartnerschaftsrecht sowie im internationalen Privatrecht. Zusätzlich sind weitere personenstandsrechtliche Regelungen erforderlich.

Ziel des vorliegenden Gesetzentwurfs ist es, die einheitliche Umsetzung der Umwandlung von Lebenspartnerschaften in Ehen zu gewährleisten, Unklarheiten zu beseitigen und nicht mehr erforderliche Regelungen aufzuheben.

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