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Drittes Gesetz zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften – Umsetzung der neuen EU-Pauschalreiserichtlinie

Die Umsetzung der Richtlinie (EU) 2015/2302 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 25. November 2015 über Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen (ABl. L 326 vom 11.12.2015, S. 1) erfordert insbesondere Änderungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs. Dabei wird der Untertitel über den Reisevertrag in Buch 2 Abschnitt 8 Titel 9 neu benannt und vollständig neu gefasst. Neu aufgenommen werden neben den novellierten Regelungen über Pauschalreisen vor allem Regelungen über die Reisevermittlung und die Vermittlung verbundener Reiseleistungen, um die entsprechenden Vorschriften der Richtlinie umzusetzen.

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