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Vorschlag zur Änderung der Richtlinie 2013/34/EU im Hinblick auf die Offenlegung von Ertragsteuerinformationen

Ziel dieser Richtlinie ist es, die Transparenz und öffentliche Kontrolle der Ertragsteuer von Unternehmen zu erhöhen, indem der bestehende Rechtsrahmen für die Publizitätspflichten von Gesellschaften und anderen Unternehmen im Interesse der Gesellschafter sowie Dritter im Sinne von Artikel 50 Absatz 2 Buchstabe g AEUV angepasst wird.

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