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Viertes Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen

Die Richtlinie 2014/41/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 3. April 2014 über die Europäische Ermittlungsanordnung in Strafsachen (ABl. L 130 vom 1.5.2014, S. 1; L 143 vom 9.6.2015, S. 16; im Folgenden: RL EEA) ist bis zum 22. Mai 2017 in nationales Recht umzusetzen. Die RL EEA soll durch Änderungen im Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen umgesetzt werden.

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