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Gesetz zu dem Strafrechtsübereinkommen des Europarates vom 27. Januar 1999 über Korruption und dem Zusatzprotokoll vom 15. Mai 2003 zum Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption

Korruption macht nicht vor den Grenzen von Staaten halt. Von verschiedenen internationalen Organisationen wie den Vereinten Nationen, der Europäischen Union und der Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung wurden deshalb Rechtsinstrumente erarbeitet, die der Bekämpfung der grenzüberschreitenden Korruption dienen.Auch auf der Ebene des Europarates sind im Bereich der strafrechtlichen Korruptionsbekämpfung zwei weitere Rechtsinstrumente beschlossen worden:Das Strafrechtsübereinkommen des Europarates über Korruption vom 27. Januar 1999 unddas Zusatzprotokoll zu dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption vom 15. Mai 2003.Durch das Vertragsgesetz sollen die Voraussetzungen für die Ratifizierung beider Rechtsinstrumente geschaffen werden.

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