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Verordnung zur Anpassung der Mindestversicherungssummen des Pflichtversicherungsgesetzes

Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist nach Änderung der europarechtlichen Vorgaben (Mitteilung der Europäischen Kommission, Amtsblatt der Europäischen Union C 210/1 vom 11. Juni 2016) zu niedrig; sie ist anzupassen. Die Mindestversicherungssumme für Sachschäden ist durch Änderung der Anlage zu § 4 des Pflichtversicherungsgesetzes anzuheben.

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