Navigation und Service

Zweites Gesetz über die weitere Bereinigung von Bundesrecht

Der umfangreiche Bestand des geltenden Bundesrechts enthält viele veraltete Vorschriften und solche, die keine praktische Wirkung mehr entfalten. Dies belastet die Suche nach dem heute maßgeblichen Recht unnötig und erschwert die Rechtsanwendung. Der Bestand des Bundesrechts muss deshalb regelmäßig auf derartige Vorschriften überprüft werden, um sie mit Wirkung für die Zukunft rechtsbereinigend aufzuheben.

-

HinweisCookies

Wir verwenden Cookies, um Ihnen die optimale Nutzung unserer Webseite zu ermöglichen. Es werden für den Betrieb der Seite automatisch technisch notwendige Cookies gesetzt. Darüber hinaus können Sie Cookies für eine Webanalyse zulassen, die uns die Bereitstellung unserer Dienste erleichtern. Weitere Informationen dazu erhalten Sie über den folgenden Link: Datenschutz