Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie über die Vergleichbarkeit von Zahlungskontoentgelten, den Wechsel von Zahlungskonten sowie den Zugang zu Zahlungskonten mit grundlegenden Funktionen
Die Vorgaben der Zahlungskontenrichtlinie sollen in erster Linie in einem neu zu schaffenden Zahlungskontengesetz in deutsches Recht umgesetzt werden. Hinzu kommen Änderungen des Kreditwesengesetzes, der Schlichtungsstellenverfahrensverordnung, des Unterlassungsklagengesetzes, der Prüfungsberichtsverordnung, der Zahlungsinstituts-Prüfungsberichtsverordnung und des Geldwäschegesetzes. Neben diesem Gesetz sollen, basierend auf der bereits bestehenden Verordnungsermächtigung des § 4 Absatz 4 Satz 2 des Geldwäschegesetzes, zusätzliche Regelungen in einer Verordnung über die Bestimmung von weiteren Dokumenten, die zur Überprüfung der Identität einer nach dem Geldwäschegesetz zu identifizierenden Person geeignet sind, geschaffen werden, um die Anforderungen der Zahlungskontenrichtlinie auch für Geduldete und Asylsuchende zu erfüllen.