Gesetz über die Rechtsstellung und Aufgaben des Deutschen Instituts für Menschenrechte
Das Deutsche Institut für Menschenrechte e. V. wurde aufgrund eines einstimmigen Beschlusses des Deutschen Bundestages vom 7. Dezember 2000 (Bundestagsdrucksache 14/4801) am 8. März 2001 gegründet. Es basiert auf den Pariser Prinzipien der Vereinten Nationen aus dem Jahr 1993 (Anlage der Entschließung der Generalversammlung der Vereinten Nationen vom 20. Dezember 1993, U.N.Doc. A/RES/48/134), die den Staaten die Errichtung einer Nationalen Menschenrechtsorganisation empfehlen. Danach sollen diese ein möglichst breites, in einem Dokument mit Verfassungs- oder Gesetzesrang klar festgelegtes Mandat, in dem ihre Zusammensetzung und ihr Zuständigkeitsbereich im Einzelnen beschrieben sind, erhalten.