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Gesetz zur Bereinigung des Rechts der Lebenspartner

In einigen Vorschriften vor allem des Zivil- und Verfahrensrechts, aber auch des Sozialrechts werden Ehe und Lebenspartnerschaft unterschiedlich behandelt, ohne dass dafür ein überzeugender Grund ersichtlich wäre. Der Gesetzentwurf will in derartigen Vorschriften die Lebenspartnerschaft der Ehe gleichstellen, um die Rechtsordnung zu vereinheitlichen. Es handelt sich hierbei im Wesentlichen um redaktionelle Änderungen von Vorschriften von geringerer praktischer Bedeutung. Gleichzeitig sollen noch unterbliebene Anpassungen des Bürgerlichen Rechts an das Familienverfahrensrecht nachgeholt werden.

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