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Zweites Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb

Das Lauterkeitsrecht wurde im Verhältnis von Unternehmern zu Verbrauchern auf europäischer Ebene weitestgehend vollharmonisiert. Dies hat zur Folge, dass die Mitgliedstaaten im vollharmonisierten Bereich eine vollständige Rechtsangleichung vorzunehmen haben.

Die Umsetzung in deutsches Recht erfolgte durch das Erste Gesetz zur Änderung des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb.

Bei einzelnen Punkten besteht noch Klarstellungsbedarf gesetzessystematischer Art, um auch bereits im Wortlaut des UWG selbst eine vollständige Rechtsangleichung zu erzielen.

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