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Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2011/99/EU über die Europäische Schutzanordnung über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen

Die Europäische Union hat am 13. Dezember 2011 die Richtlinie 2011/99/EU des Europäischen Parlaments und des Rates über die Europäische Schutzanordnung (ABl. L 338 vom 21.12.2011, S. 2) und am 12. Juni 2013 die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die gegenseitige Anerkennung von Schutzmaßnahmen in Zivilsachen (ABl. L 181 vom 29.6.2013, S. 4) verabschiedet.

Die beiden Rechtsakte sollen sich gegenseitig ergänzen und zusammen einen effektiven, europaweiten Schutz der Opfer von Gewalt gewährleisten. Zu diesem Zweck sehen die Richtlinie 2011/99/EU und die Verordnung (EU) Nr. 606/2013 Systeme vor, wonach sowohl strafrechtliche als auch zivilrechtliche Gewaltschutzanordnungen der Mitgliedstaaten auch in den anderen Mitgliedstaaten der Europäischen Union anerkannt und die den Opfern gewährten Schutzmaßnahmen auf einen anderen Mitgliedstaat ausgedehnt werden können.

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