Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2012/17/EU in Bezug auf die Verknüpfung von Zentral-, Handels- und Gesellschaftsregistern in der Europäischen Union
Es besteht zunehmend Bedarf, über zeitgemäße Kommunikationskanäle einen grenzüberschreitenden Zugang zu Unternehmensinformationen herzustellen, zur Überwindung von Sprachproblemen beizutragen, die Registerverfahren zu beschleunigen. Die Register der Mitgliedstaaten, die zentrale Europäische Plattform und das Europäische Justizportal bilden künftig gemeinsam das Europäische System der Registervernetzung. Im Handelsgesetzbuch sollen die Voraussetzungen dafür geschaffen werden, die Interoperabilität des Handelsregisters und des Unternehmensregisters mit der zentralen Europäischen Plattform nach der Richtlinie 2012/17/EU zu gewährleisten.