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Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechts

In der Praxis übernehmen die Vormundschaft zurzeit meistens Mitarbeiter des Jugendamtes (Amtsvormund). Durch das Gesetz zur Änderung des Vormundschafts- und Betreuungsrechtes von 2011 ist vor allem der persönliche Kontakt des Vormunds zu den betreuten Kindern (= „Mündeln“) verbessert worden. Der Vormund soll den Mündel in der Regel jeden Monat persönlichen aufsuchen. Ein Amtsvormund soll dabei höchstens 50 Mündel betreuen - und nicht mehr wie bislang bis zu 120 Kinder. Schließlich hat jeder Vormund die ausdrückliche Pflicht, Pflege und Erziehung des Mündels persönlich zu fördern und zu gewährleisten.

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