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Ansprüche gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung
Dokumenttyp:Unfallkassen und Berufsgenossenschaften
Insbesondere übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Kosten für Heilbehandlungen und medizinische Rehabilitation und leistet Renten bei dauerhaften Gesundheitsschäden.
Leistungen der Unfallkassen
Beschäftigte des öffentlichen Dienstes sowie bestimmte ehrenamtlich tätige Personen sind bei den Gemeindeunfallversicherungsverbänden bzw. den Unfallkassen der Bundesländer oder des Bundes versichert. Für Kindergartenkinder, Schülerinnen und Schüler sowie Studierende ist die Unfallkasse des Schul oder Hochschulstandorts zuständig.
Der Leistungskatalog der gesetzlichen Unfallversicherung umfasst zum Beispiel:
- Heilbehandlung und medizinische Rehabilitation
- Hilfsmittel (z. B. Prothesen, Zahnersatz, Rollstuhl)
- Leistungen zur beruflichen und sozialen Teilhabe (Umschulung, Kraftfahrzeughilfe, Wohnungshilfe u. a.)
- Einkommensersatzleistungen wie Verletzten- und Übergangsgeld
- psychologische und psychotherapeutische Hilfe (z. B. Kostenübernahme für Therapiestunden)
- Rentenleistungen bei dauerhaften Gesundheitsschäden
- Pflegegeld (sowohl für Haus- als auch für Heimpflege)
- Hinterbliebenenleistungen wie Sterbegeld, Überführungskosten, Witwen- und Waisenrenten
Mehr über den versicherten Personenkreis und die Leistungen der gesetzlichen Unfallversicherung erfahren Sie hier.
Die Leistungen der Berufsgenossenschaften
Berufsgenossenschaften sind Ansprechpartner für alle anderen Beschäftigten, die bei der Arbeit oder auf dem Weg dorthin oder zurück zu ihrer Wohnung Opfer einer Gewalttat werden. Der Leistungskatalog umfasst die gleichen Leistungen wie der der Unfallkassen.
Eine Liste der gewerblichen Berufsgenossenschaften finden Sie hier.
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