Vom Recht auf Information bis hin zum Recht auf Entschädigung

Eigene Rechte kennen

Betroffene von Straftaten können bestimmte Rechte in Anspruch nehmen

Eigene Rechte

Das Strafverfahren im Überblick

Strafverfahren - Einstieg

Das Strafverfahren hat zum Ziel, die Wahrheit herauszufinden, den Täter oder die Täterin zu ermitteln und vor Gericht zur Rechenschaft zu ziehen. Dazu wird eine mögliche Straftat so genau wie möglich aufgeklärt, damit das Gericht ein korrektes Urteil fällen kann.

Ablauf eines Strafverfahrens

Wer von einer Straftat betroffen ist, sollte Anzeige bei der Polizei erstatten. Das Video gibt einen Überblick über die Möglichkeiten der Anzeigeerstattung und über die folgenden Schritte seitens der Polizei und Staatsanwaltschaft.

Hilfe und Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren

Eigene Rechte - Hilfe und Rechte für das Strafverfahren

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist genau geregelt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Betroffene von Straftaten vor Gericht haben und welche Hilfe sie in Anspruch nehmen können.

Allgemeines zum Zivilprozess

Allgemeiner Zivilprozess - Einstieg

Eine Straftat geht oft mit gesundheitlichen Folgen oder materiellen Schäden einher. Betroffene einer Straftat können deshalb Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Um diese geltend zu machen, müssen sie in der Regel gegen den Täter oder die Täterin einen Zivilprozess anstreben.

Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz

Hilfe Gewaltschutzgesetz - Einstieg

Körperliche und auch Formen der psychischen Gewalt sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Daneben bietet auch das Gewaltschutzgesetz Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, sowohl im häuslichen Bereich als auch außerhalb von Paarbeziehungen.

Hilfe und Rechte im Ermittlungs- und Strafverfahren

Eigene Rechte - Hilfe und Rechte für das Strafverfahren

Der Ablauf eines Strafverfahrens ist genau geregelt. Hier erfahren Sie, welche Rechte Betroffene von Straftaten vor Gericht haben und welche Hilfe sie in Anspruch nehmen können.

Allgemeines zum Zivilprozess

Allgemeiner Zivilprozess - Einstieg

Eine Straftat geht oft mit gesundheitlichen Folgen oder materiellen Schäden einher. Betroffene einer Straftat können deshalb Ansprüche auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld haben. Um diese geltend zu machen, müssen sie in der Regel gegen den Täter oder die Täterin einen Zivilprozess anstreben.

Hilfe nach dem Gewaltschutzgesetz

Hilfe Gewaltschutzgesetz - Einstieg

Körperliche und auch Formen der psychischen Gewalt sind nach dem Strafgesetzbuch strafbar. Daneben bietet auch das Gewaltschutzgesetz Schutz vor Gewalt und Nachstellungen, sowohl im häuslichen Bereich als auch außerhalb von Paarbeziehungen.

Von A wie "Anzeige" bis Z wie "Zeugen"

Wichtige Begriffe kurz erklärt

Begriffe, die mit A anfangen

Adhäsionsverfahren

Das Adhäsionsverfahren ermöglicht es Betroffenen, direkt in einem Strafverfahren einen Antrag auf Schadensersatz oder Schmerzensgeld zu stellen, ohne dass dafür ein Zivilverfahren eingeleitet werden müsste. Hier geht es zum Erklärvideo.

Anwältinnen und Anwälte

siehe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Anwältinnen und Anwälte

siehe Rechtsanwalt/Rechtsanwältin

Anzeige

Wer von einer Straftat betroffen ist oder von einer erfährt, kann diese anzeigen. Meistens passiert dies mündlich auf der Polizeiwache, es gibt aber auch die Möglichkeit, online Anzeige zu erstatten oder sich schriftlich direkt an die Staatsanwaltschaft zu wenden.

Begriffe, die mit A anfangen

Bedrohung

Wenn ein Mensch einem anderen Menschen eine bestimmte Straftat, z. B. eine Tötung, androht, kann dies nach § 241 des Strafgesetzbuches strafbar sein. Die Bedrohung kann mit einer Strafe von bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden

Beleidigung

Eine Beleidigung ist der Ausdruck der Missachtung gegenüber einer anderen Person. Eine Beleidigung kann sowohl mündlich als auch schriftlich – auch online – erfolgen. Sie kann mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe bestraft werden (§ 185 StGB).

Berufung

Wenn ein Beteiligter nicht einverstanden ist mit dem Urteil eines Gerichts, kann er unter bestimmten Voraussetzungen in Berufung gehen. Dann wird der Fall von dem nächsthöheren Gericht nachgeprüft. Bei einer Berufung können noch einmal neue Beweise gesucht werden, anders als bei einer Revision. Dort wird nur geprüft, ob das vorherige Gericht Rechts- oder Verfahrensfehler bei der Urteilsfindung begangen hat.

Bewährung

Das Gericht kann bei nicht ganz so schweren Taten entscheiden, dass eine Freiheitsstrafe zunächst zur Bewährung ausgesetzt wird. Das heißt, der oder die Verurteilte muss die Freiheitsstrafe vorerst nicht antreten. Möglich ist das bei Freiheitsstrafen bis zu einem Jahr, ausnahmsweise auch bis zu zwei Jahren. Das Gericht muss dafür davon ausgehen, dass die verurteilte Person auch ohne Haft keine weiteren Straftaten begehen wird. Nach Ablauf einer Frist von zwei bis fünf Jahren (Bewährungszeit) und wenn die verurteilte Person keine weiteren Straftaten begangen hat, kann die Strafe erlassen werden. Im Jugendstrafrecht gelten für die Aussetzung einer Jugendstrafe zur Bewährung teilweise abweichende Voraussetzungen und andere als die vorgenannten Fristen. Außerdem werden Personen, die zu einer Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt werden, immer Bewährungshelfer an die Seite gestellt. Bei ausgesetzten Freiheitsstrafen nach Erwachsenenstrafrecht kann das ebenfalls der Fall sein, ist aber keine Pflicht.

Beweis

Ein Beweis belegt, dass eine Tatsache zutreffend ist. So können zum Beispiel Zeugenaussagen, Sachverständigengutachten oder Urkunden einen Beweis erbringen.

Begriffe, die mit A anfangen

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Eid

Ein Eid ist eine verbindliche Erklärung, dass die Wahrheit gesagt wird. Zeuginnen und Zeugen vor Gericht werden nicht immer vereidigt, und wenn doch, dann am Ende ihrer Aussage. Der Richter oder die Richterin wird vor der Vereidigung fragen, ob die aussagende Person noch etwas berichtigen oder korrigieren möchte. Jede falsche Aussage vor Gericht ist strafbar. Eine solche Aussage unter Eid wird als Meineid sogar mit einer Mindestfreiheitstrafe von einem Jahr bedroht; eine uneidliche Falschaussage stellt ebenfalls eine Straftat dar.

Entschädigung

Eine Entschädigung ist eine Leistung des Staates, die zum Ausgleich erlittener Nachteile oder Einschränkungen geleistet wird. Die Entschädigung für gesundheitliche Schädigungen ist für Betroffene von Gewalttaten im Opferentschädigungsgesetz geregelt.

Ermittlungsverfahren

Ein Ermittlungsverfahren wird eingeleitet, wenn ein Anfangsverdacht vorliegt, zum Beispiel nach einer (Straf-)Anzeige. Die Polizei befragt im Auftrag der Staatsanwaltschaft Zeuginnen und Zeugen einer Straftat und sammelt Beweise. Sie kann dabei beispielsweise Sachen und Daten beschlagnahmen, die oder den Beschuldigten überwachen und Auskünfte über sie oder ihn einholen. Sind genügend Beweise vorhanden, kann es zur Anklage kommen. Reichen die Beweise nicht aus, kann es jedoch auch sein, dass ein Ermittlungsverfahren eingestellt wird.

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Gewalttat

Eine Gewalttat ist eine rechtswidrige Tat, bei der Gewalt gegen das Opfer angewendet wird, zum Beispiel ein Tötungsdelikt oder eine Körperverletzung. Auch sexueller Missbrauch zählt dazu.

Begriffe, die mit A anfangen

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Jugendstrafrecht

Das Jugendstrafrecht regelt den Umgang mit Jugendlichen (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre) und – unter bestimmten Voraussetzungen – auch mit Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 21 Jahre), denen Straftaten vorgeworfen werden. Strafmündig wird man in Deutschland ab dem 14. Geburtstag. Außer besonderen Verfahrensvorschriften sieht das Jugendstrafrecht insbesondere vielfältigere Reaktions- und Verurteilungsmöglichkeiten vor als das Erwachsenenstrafrecht. Dabei geht es nicht in erster Linie um Bestrafung, sondern vor allem um die Vermeidung erneuter Straftaten und den Erziehungsgedanken. Es können aber auch langjährige Jugendstrafen verhängt werden.

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Körperverletzung

Eine Körperverletzung ist eine körperliche Misshandlung oder eine Schädigung der Gesundheit. Auch psychische Gewalt kann eine Körperverletzung darstellen. Das Gesetz kennt verschiedene Formen, zum Beispiel die einfache Körperverletzung (§ 223 StGB), die gefährliche Körperverletzung (§ 224 StGB) und die Körperverletzung mit Todesfolge (§ 227 StGB). Die Körperverletzung kann vorsätzlich und fahrlässig begangen werden.

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Nebenklage

Betroffene von Straftaten treten in einem Verfahren in der Regel als Zeugin oder Zeuge auf. Unter bestimmten Voraussetzungen können Betroffene auch als Nebenklägerinnen bzw. Nebenkläger im Prozess auftreten. Die Nebenklage ist bei bestimmten Straftaten wie zum Beispiel Körperverletzung, Menschenhandel oder Sexualstraftaten möglich, aber auch bei anderen Straftaten, wenn die Betroffenen zum Beispiel unter schweren Folgen einer Tat leiden. Auch Hinterbliebene können als Nebenklägerinnen oder Nebenkläger auftreten, wenn Angehörige aufgrund einer Straftat zu Tode gekommen sind. Bei unter 18-jährigen Beschuldigten ist eine Nebenklage nur im Falle bestimmter besonders schwerer Straftaten möglich. Nebenklägerinnen und -kläger sind nicht verpflichtet, am Prozess teilzunehmen. Sie bekommen jedoch mehr Rechte: Sie (und/oder ihre Anwältinnen oder Anwälte) dürfen zum Beispiel die ganze Gerichtsverhandlung über anwesend sein, sie können Beweisanträge stellen, bekommen Entscheidungen des Gerichts mitgeteilt und können nach einem Urteil unter bestimmten Voraussetzungen Rechtsmittel einlegen. Nebenklägerinnen und Nebenklägern, die von bestimmten besonders schweren Straftaten betroffen oder die Hinterbliebene von durch Straftaten getöteten Personen sind, wird auf ihren Antrag ein für sie kostenloser Rechtsanwalt oder eine Rechtsanwältin als Beistand bestellt. Sie haben unter Umständen zudem Anspruch auf eine kostenlose psychosoziale Prozessbegleitung. Vor dem Anschluss als Nebenklägerin oder -kläger, der gegenüber dem Gericht schriftlich erklärt werden muss, empfiehlt es sich, sich rechtlich beraten zu lassen.

Nötigung

Wenn eine Person eine andere Person mit Gewalt oder durch Drohung mit einem Übel zu einem bestimmten Verhalten zwingt bzw. zwingt, etwas Bestimmtes zu tun, nennt man das Nötigung (§ 240 StGB). Nicht jede Nötigung verstößt gegen das Gesetz. Rechtswidrig ist sie, wenn das angewendete Mittel und der angestrebte Zweck in einem Missverhältnis stehen.

Begriffe, die mit A anfangen

Opferentschädigungsgesetz (OEG)

Betroffene einer Gewalttat oder ihre Angehörigen haben das Recht darauf, für ihre körperlichen und psychischen Beeinträchtigungen, unter denen sie aufgrund der Tat leiden, entschädigt zu werden. Die genauen Voraussetzungen sowie die Leistungen, die im jeweiligen Einzelfall erbracht werden können, sind gesetzlich geregelt. Betroffene können zum Beispiel Heil- und Krankenbehandlung, Bestattungs- und Sterbegeld oder auch Hilfe zum Lebensunterhalt erhalten.

Weitere Informationen über finanzielle Hilfen finden Sie hier.

Begriffe, die mit A anfangen

Pflichtverteidiger/-verteidigerin

Beschuldigte einer Straftat können sich vor Gericht von einem Rechtsanwalt oder einer Rechtsanwältin vertreten lassen. In manchen Fällen dürfen sie sich auch selbst verteidigen. Sucht sich die beschuldigte Person selbst keinen Anwalt aus und darf sie sich aufgrund der Schwere der Tat oder aus anderen Gründen nicht selbst verteidigen, stellt das Gericht der Person einen Anwalt oder eine Anwältin zur Seite.

Posttraumatische Belastungsstörung

Die Posttraumatische Belastungsstörung, kurz PTBS, ist eine psychische Erkrankung, die nach extrem belastenden Ereignissen eintreten kann. Zu solchen Erfahrungen zählen zum Beispiel eine Vergewaltigung, Krieg und andere Fälle von Gewalt sowie Unfälle/Katastrophen oder eine schwere Erkrankung. Eine posttraumatische Belastungsstörung können auch Menschen entwickeln, die selbst nicht direkt einer solchen Bedrohung ausgesetzt waren, sondern diese bspw. als Augenzeugin oder Augenzeuge bei anderen beobachtet haben. Symptome sind unter anderem sich wiederholende, belastende Erinnerungen an das Geschehen oder Angstgefühle. Betroffene sollten sich schnellstmöglich psychologische Hilfe holen. Informationen zu psychologischen Unterstützungsangeboten finden Sie hier.

Prozesskostenhilfe

Wenn eine am Verfahren beteiligte Person die Prozesskosten nicht oder nur teilweise zahlen kann, kann sie einen Antrag auf Prozesskostenhilfe stellen. Die Prozesskostenhilfe umfasst sowohl die Gerichtskosten als auch die Kosten für eine eigene Rechtsanwältin bzw. einen eigenen Rechtsanwalt. Ob eine Person Prozesskostenhilfe bekommt, entscheidet das Gericht.

Psychosoziale Prozessbegleitung

Betroffene von Straftaten können sich in allen Phasen eines Strafverfahrens von psychosozialen Prozessbegleiterinnen und -begleitern unterstützen und begleiten lassen. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive nichtrechtliche Form der Begleitung vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie wird von speziell dafür ausgebildeten Fachkräften angeboten. Für minderjährige Opfer von Sexual- und Gewaltstraftaten und besonders schutzbedürftige erwachsene Betroffene schwerer Gewalt- und Sexualdelikte ist diese Unterstützung kostenfrei möglich.

Begriffe, die mit A anfangen

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Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte

Rechtsanwältinnen oder Rechtsanwälte beraten in allen rechtlichen Fragen. Im Strafverfahren fungieren sie beispielsweise als Rechtsbeistand für Angeklagte. Eine Anwältin oder ein Anwalt kann aber auch Betroffene einer Straftat vertreten. Das ist vor allem dann sinnvoll, wenn die Betroffenen oder ihre Angehörigen nicht nur als Zeuginnen oder Zeugen vor Gericht in Erscheinung treten, sondern auch als Nebenklägerin oder Nebenkläger.

Revision

Nachdem das Urteil gefällt wurde, kann Revision eingelegt werden. Bei der Revision prüft das Revisionsgericht, ob das zuvor im Prozess zuständige Gericht rechtliche oder Verfahrens- und Rechtsfehler bei der Urteilsfindung gemacht hat. Im Gegensatz zur Berufung findet bei einer Revision keine neue Beweisaufnahme statt.

Richterinnen und Richter

Eine Richterin oder ein Richter trifft am Ende eines Prozesses über einen juristischen Streit eine Entscheidung. Dies kann ein Urteil sein. Richterinnen und Richter haben Rechtswissenschaften studiert und einen Vorbereitungsdienst durchlaufen. Sie sind Bedienstete des Staates und fällen ihr Urteil neutral und unabhängig. Sie sind nur dem Recht und Gesetz verpflichtet.

Begriffe, die mit A anfangen

Sachbeschädigung

Wenn jemand einen Gegenstand – eine „Sache“ – einer anderen Person vorsätzlich beschädigt oder zerstört, spricht man von Sachbeschädigung. Dazu zählt auch, wenn jemand das Erscheinungsbild eines Gegenstands dauerhaft erheblich verändert, zum Beispiel durch unerlaubtes Bemalen.

Schadenswiedergutmachung

Verurteilten im Strafverfahren kann vom Gericht auferlegt werden, den Schaden von Betroffenen wiedergutzumachen. Siehe zu Schadenswiedergutmachung und Entschädigung auch „Täter-Opfer-Ausgleich“, „Opferentschädigungsgesetz“, „Adhäsionsverfahren“ und „Vergleich“.

Schmerzensgeld

Schmerzensgeld soll die von Verletzten erlittenen Schmerzen und Leiden ausgleichen. Ihnen kann in einem Zivilprozess ein Schmerzensgeld zugesprochen werden. In einem Strafverfahren ist dies auf dem Weg des sogenannten Adhäsionsverfahrens möglich.

Schöffinnen und Schöffen

Schöffinnen und Schöffen sind ehrenamtliche Richterinnen und Richter in einem Strafprozess. Sie verfügen regelmäßig nicht über eine juristische Ausbildung. Sie entscheiden mit gleichem Stimmrecht gemeinsam mit Berufsrichterinnen und -richtern in einem Verfahren, ob eine angeklagte Person schuldig ist oder nicht und ggf. über die Strafe des Angeklagten. Ihre Wahl erfolgt alle fünf Jahre. Die Gemeinden erstellen jeweils eine Vorschlagsliste mit geeigneten Personen, der Wahlausschuss wählt dann die Schöffinnen und Schöffen. Sie werden vor ihrer ersten Dienstleistung vereidigt und sind ebenso wie Berufsrichterinnen und -richter unabhängig.

Staatsanwaltschaft

Staatsanwältinnen und -anwälte leiten zunächst das Ermittlungsverfahren. Sie sind verpflichtet, sowohl be- als auch entlastende Beweise in einem Fall zu sichern. Die Staatsanwaltschaft entscheidet, ob ein Ermittlungsverfahren abgeschlossen ist und sie Anklage erheben möchte oder das Verfahren eingestellt wird. Vor Gericht verliest die Staatsanwaltschaft den Anklagesatz, darf Fragen an Zeuginnen und Zeugen stellen, Beweise vorbringen und hält ein Schlussplädoyer. Wenn sie mit dem Urteil der Gerichts nicht einverstanden ist, kann sie Berufung oder Revision einlegen.

Die Staatsanwaltschaft ist auch dafür zuständig, die Strafvollstreckung zu überwachen, also zum Beispiel sicherzustellen, dass eine verurteilte Person die Haft antritt oder ihre Geldstrafe bezahlt.

Strafantrag

Mit dem Strafantrag erklären Betroffene ausdrücklich, dass sie eine Strafverfolgung wünschen. Dies sieht das Gesetz bei „kleineren“ Delikten, wie zum Beispiel Hausfriedensbruch oder Beleidigung vor. Einen Strafantrag muss man innerhalb einer Frist von drei Monaten stellen. Gerechnet wird ab dem Tag, an dem Betroffene von Tat und Täter bzw. Täterin erfahren haben. Wenn Betroffene die Frist versäumen, den Antrag zu stellen oder ganz darauf verzichten, dürfen Staatsanwaltschaft und Polizei nur in Ausnahmefällen ermitteln. Eine Ausnahme kann zum Beispiel ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung sein. Weitere Informationen finden Sie hier.

Strafverfahren

Rechtliche Grundlage für das Strafverfahren ist die Strafprozessordnung, und bei Jugendlichen (zur Tatzeit 14 bis 17 Jahre alt) und Heranwachsenden (zur Tatzeit 18 bis 20 Jahre alt) auch die Bestimmungen des Jugendgerichtsgesetzes. Das Verfahren beginnt meist mit einem Anfangsverdacht. Polizei und Staatsanwaltschaft ermitteln und die Staatsanwaltschaft erhebt, wenn genügend Beweise vorliegen, die Anklage. Das Gericht hat anschließend über die Zulassung der Anklage zur Hauptverhandlung und die Eröffnung des Hauptverfahrens zu entscheiden. Anders als in einem Zivilprozess, in dem meist zwei Personen gegeneinander vor Gericht stehen, ist es hier die Staatsanwaltschaft, die aufgrund von Beweisen die Anklage gegen eine oder einen Beschuldigten erhebt.

Begriffe, die mit A anfangen

Täter-Opfer-Ausgleich (TOA)

Der Täter-Opfer-Ausgleich, kurz TOA, wird nicht vor Gericht, sondern zum Beispiel von einer Schlichtungsstelle durchgeführt. Betroffene einer Straftat können dabei in geeigneten Fällen auch eine Wiedergutmachungsvereinbarung mit dem Täter oder der Täterin schließen. Die Schlichterin oder der Schlichter führt dazu in der Regel zunächst einzelne Gespräche mit Betroffenen und Tätern bzw. Täterinnen und bereitet dann ein gemeinsames Ausgleichsgespräch vor. Der TOA wird nicht ohne das Einverständnis der Betroffenen in die Wege geleitet. Wenn Betroffene daran Interesse haben, können sie sich an die Staatsanwaltschaft, die Polizei oder an eine Schlichtungsstelle oder sonstige TOA-Einrichtung wenden. Die Ergebnisse eines TOA sind im Strafverfahren zu berücksichtigen.

Trauma

Als Trauma bezeichnet man ein besonders belastendes Ereignis, welches so einschneidend ist, dass es von der betroffenen Person häufig nicht alleine bewältigt oder verarbeitet werden kann. Oftmals sind Traumata die Folge von Gewalterfahrungen, aber auch von Unfällen oder anderen Schicksalsschlägen. Der Begriff Trauma stammt aus dem Griechischen und heißt „Wunde“. Meist beschreibt man damit eine psychische oder seelische Verletzung, die aber durchaus auch psychosomatische Auswirkungen haben kann.

Begriffe, die mit A anfangen

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Vergleich

Wenn Betroffene in einem Zivilverfahren Antrag auf Schmerzensgeld oder Schadensersatz stellen, kann auch ein Vergleich eine Lösung sein. Betroffene und Angeklagte können sich aber auch im Strafprozess, im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens, auf einen solchen Vergleich einigen. Wenn beide Parteien bzw. sowohl die verletzte als auch die angeklagte Person den Vergleich übereinstimmend beantragen (z. B. Höhe des Schmerzensgeldes), stellt das Gericht das Zustandekommen des Vergleichs fest. Das Gericht kann aber auch auf Bitten der Parteien einen eigenen Vergleichsvorschlag machen. Der Vergleich beendet den Rechtsstreit.
Anstatt eine Klage anzustrengen oder einen Antrag im Adhäsionsverfahren zu stellen, kann in geeigneten Fällen auch auf dem Wege des freiwilligen Täter-Opfer-Ausgleichs (TOA) eine Wiedergutmachungsvereinbarung mit dem Täter geschlossen werden.

Vernehmung

Wer eine Aussage machen soll, wird zu einer Vernehmung geladen. In der Regel führt die Polizei im Auftrag der Staatsanwaltschaft die erste Vernehmung durch. Dabei werden zunächst Fragen zur Person und dann zum Sachverhalt gestellt. Weitere Vernehmungen sind beispielsweise durch Ermittlungsrichterinnen oder Ermittlungsrichter im Ermittlungsverfahren möglich oder als Zeugin oder Zeuge in der Hauptverhandlung. In einem Strafverfahren gilt die Aussagepflicht – Zeuginnen und Zeugen müssen also aussagen, außer sie sind mit der tatverdächtigen Person eng verwandt oder verschwägert oder aus anderen Gründen berechtigt, das Zeugnis zu verweigern (z. B. Ärzte/Ärztinnen, Anwälte/Anwältinnen, Journalisten/Journalistinnen), oder würden sich selbst oder einen Angehörigen durch die Aussage belasten.

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Wahrheitspflicht

Wer bei der Polizei oder vor Gericht eine Aussage macht, muss bei der Wahrheit bleiben. Gerichtliche Falschaussagen vor Gericht sind strafbar, Meineid, also eine Falschaussage unter Eid, wird noch höher bestraft. Dies gilt allerdings nicht für die oder den Beschuldigten, dieser darf schweigen und muss nicht die Wahrheit sagen. Aber auch Falschaussagen bei der Polizei können strafrechtliche Konsequenzen haben.

Begriffe, die mit A anfangen

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Zeuginnen und Zeugen

Eine Zeugin oder ein Zeuge kann jede Person sein, die vor Gericht, bei der Staatsanwaltschaft oder bei der Polizei etwas zu einem Geschehen sagen kann. Das können sowohl Augenzeugen als auch direkt oder indirekt Betroffene sein, die etwas zum Sachverhalt sagen können. Zeuginnen und Zeugen müssen die Wahrheit sagen und sind zur Aussage verpflichtet, außer sie sind mit der tatverdächtigen Person eng verwandt oder verschwägert oder aus anderen Gründen berechtigt, das Zeugnis zu verweigern (z. B. Ärzte/Ärztinnen, Anwälte/Anwältinnen, Journalisten/Journalistinnen), oder sie würden sich selbst oder einen Angehörigen durch die Aussage belasten.

Zeugnisverweigerungsrecht

In bestimmten Fällen haben Zeugen oder Zeuginnen ein Zeugnisverweigerungsrecht und müssen nicht aussagen. Dies gilt zum Beispiel dann, wenn sie mit der mutmaßlichen Täterin oder dem mutmaßlichen Täter eng verwandt oder verschwägert sind. Auch manche Berufe berechtigen dazu, das Zeugnis zu verweigern (z. B. Ärzte/Ärztinnen, Anwälte/Anwältinnen, Journalisten/Journalistinnen).

Zivilverfahren

Das Recht unterscheidet zwischen einem Zivil- und einem Strafverfahren. Im Zivilprozess werden die Rechte von Bürgerinnen und Bürgern untereinander geklärt, während im Strafverfahren der staatliche Strafanspruch durchgesetzt wird. Beide Verfahren folgen unterschiedlichen Regeln, die in den Prozessordnungen festgelegt sind.

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