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Strafanzeige erstatten
Nach einer Straftat können Sie bei der Polizei oder Staatsanwaltschaft eine Anzeige erstatten. Das geht persönlich oder schriftlich per Post oder online. Bitte beachten Sie, dass einzelne Delikte nur verfolgt werden können, wenn Sie innerhalb von drei Monaten einen schriftlichen Strafantrag stellen. Dies gilt beispielsweise dann, wenn Sie Opfer einer Beleidigung geworden sind.
Über die sogenannten Internetwachen (in manchen Bundesländern auch „Onlinewachen“) der Polizei kann die Strafanzeige auch online erstattet werden. Hier gibt es die Links zu den Landespolizeien: Internetwachen bzw. Kontaktdaten der Landespolizeien.
Der weitere Gang des Ermittlungsverfahrens liegt dann – mit Ausnahme der Delikte, die nur auf Antrag und damit mit dem Willen des Verletzten verfolgt werden können, nicht mehr in der Hand der oder des Anzeigeerstattenden, sondern in der Verantwortung der Staatsanwaltschaft. Eine Strafanzeige kann nicht zurückgenommen werden. Wer eine Anzeige erstattet, tritt nicht als Kläger oder Klägerin auf, sondern als Zeuge oder Zeugin.
Hier finden Sie unser Merkblatt zur Strafanzeige.
Unser Erklärvideo erklärt, wie es nach der Erstattung einer Strafanzeige weitergeht.
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