Zeugenentschädigung

Zeuginnen und Zeugen haben Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, etwa bei Verdienstausfall. Das gilt auch für Betroffene, die eine Zeugenaussage machen.

Hilfe für Rechte zum Strafverfahren - Schadensersatzansprüche

Wer vom Gericht oder von der Staatsanwaltschaft als Zeugin oder Zeuge geladen wird, hat das Recht auf Erstattung von Fahrtkosten sowie auf Entschädigung für sonstigen Aufwand und Verdienstausfall.

Auch wer von der Polizei geladen wird, kann ein Recht auf Entschädigung haben. Dies richtet sich nach dem jeweiligen Landesrecht im entsprechenden Bundesland. Zeuginnen und Zeugen bekommen von der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vom Gericht per Post eine Ladung zur Aussage. In dem Schreiben sind nicht nur Termin und Ort für die Aussage, sondern auch Informationen enthalten, wie man eine Zeugenentschädigung beantragt. Falls Fragen offenbleiben, können sich Zeuginnen und Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder dem Gericht telefonisch oder persönlich erkundigen.

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